Mietbedingungen
Die Dienstleistung "Miete Inline Skate am Bahnhof" wird durch die Firma SBX GmbH in Ebikon erbracht, die Eigentümer der Inline Skate und Schutzausrüstung ist. An Kinder unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung von Erwachsenen sind, dürfen Vermietungen nur mit einer schriftlichen Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden. Werden Inline Skate und die Schutzausrüstung nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben, ist die Vermietstation unverzüglich zu verständigen.
Unsachgemässe Behandlung, Grobfahrlässigkeit, Diebstahl, Versicherung
Bei unsachgemässer Behandlung, bei Grobfahrlässigkeit oder Diebstahl der gemieteten Gegenstände haftet der Mieter gemäss unten aufgeführten Konditionen. Helm tragen ist obligatorisch, der Kinnriemen darf nicht über das Kinn rutschen. Das Tragen von Knie- / Ellbogen- und Handschutz ist empfohlen. Versicherung ist Sache des Mieters. Bei Unfällen, Schäden, usw lehnt der Vermieter jede Haftung ab. Gerichtsstand ist Zürich.
Nasse Strassen, unsachgemässe Behandlung
Das Fahren mit Inline Skates durch Gewässer oder auf nassen Strassen ist untersagt! Bei mutwilliger Verschmutzung eines oder mehreren Mietgegenständen wird für die Reinigung je Viertelstunde CHF 20.-- verlangt. Beschädigung, die während der Miete am Mietgegenstand verursacht wird, wird separat in Rechnung gestellt und ist sofort bei Rückgabe zu bezahlen.
Vermiet- und Verkaufspersonal
Für die Kundenberatung, die Ausgabe und Rücknahme der Inline Skates und der Schutzausrüstung ist das Personal von SBB Zürich HB bzw. Biel/Bienne zuständig. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, so meldest du es dem Bahnpersonal bevor du startest!
Verlust oder Beschädigung
- Inline Skate (ein Schuh oder beide Schuhe) CHF 310.--
- Knieschutz CHF 40.-- (CHF 20.-- bei 1 Stück)
- Handschoner CHF 40.-- (CHF 20.-- bei 1 Stück)
- Ellbogenschoner CHF 40.-- (CHF 20.-- bei 1 Stück)
- Helm CHF 90.--
